Zwangsversteigerungen im Landkreis Südliche Weinstraße
Im Landkreis Südliche Weinstraße sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Südliche Weinstraße
- Einfamilienhaus13. Oktober 2026Einfamilienhaus in Böchingen76833 BöchingenAmtsgericht Landau in der Pfalz219.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)22. Oktober 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Ramberg76857 RambergAmtsgericht Landau in der Pfalz366.000 €
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)27. Oktober 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Offenbach76877 OffenbachAmtsgericht Landau in der Pfalz62.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Südliche Weinstraße
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Südliche Weinstraße?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Südliche Weinstraße 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Südliche Weinstraße?
Der nächste Termin ist am 13. Oktober 2026 um 14:00: Einfamilienhaus in Böchingen, Amtsgericht Landau in der Pfalz.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Südliche Weinstraße zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Südliche Weinstraße?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 219.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.